11.11.2022

Finanztest
Originalbericht als PDF

Eine Vorsorgevollmacht ist das A und O

Ab Januar 2023 darf ein Ehepartner ohne Vorsorgevollmacht für den anderen in einer medizinischen Notlage entscheiden. Anwältin Tanja Unger erklärt, warum sich Verheiratete trotzdem um eine Vorsorgevollmacht kümmern sollten.




zurück zu den Presseberichten
Skip to content