• Studium der Rechtswissenschaften in München
  • Fachanwältin für Medizinrecht
  • Ausbildung und Tätigkeit in einer Kanzlei für Opferrecht, einer Kanzlei für Pflege- und Gesundheitsrecht und in der Rechtsabteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Bayern (MDK)
  • Ausschließliche Tätigkeit im Medizinrecht mit den Schwerpunkten Arzthaftungsrecht und Patientenrechte am Ende des Lebens
  • Parallele Promotionstätigkeit an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg zum Themenbereich „Patientenrechte am Lebensende“
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht
  • Umfangreiche Vortrags- und Seminartätigkeit zur Fortbildung von Laien, Ärzten, Juristen und Pflegekräften
  • Beraterin des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Vorsorgebroschüre)
  • Ehrenamtliches beratendes Mitglied des Ethikbeirats der „Hilfe im Alter“

 

Publikationen

„Vorsorge für Unfall Krankheit Alter“
Tanja Unger u.a., Herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Verlag C.H.Beck oHG, 21. Auflage 2023

„Patientenrechte am Ende des Lebens“
Wolfgang Putz, Beate Steldinger, Tanja Unger, Beck-Rechtsratgeber im C.H.Beck-Verlag München, 7. völlig überarbeitete Auflage 2021

„Selbstbestimmung am Lebensende – der Angehörige des Erkrankten zwischen rechtlichem Dürfen und Müssen“
Tanja Unger, in „Schriftenreihe Palliativmedizin und Hospizarbeit, Band 8, „Ist das denn zu schaffen?“, 2019

„Einsichtnahmerecht der Krankenkasse in Patientenakte des verstorbenen Versicherten“
Tanja Unger, in „GesundheitsRecht – Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht“, 6 / 2018

„Patientenschaden: Rechtliche Aspekte in der Intensivmedizin“
Wolfgang Putz, Tanja Unger und Alexander Sessel, in Kluge | Marx | Janssens | Zacharowski (Hrsg.), Management in der Intensivmedizin, April 2018

„Patientenverfügung nach Vorgaben des BGH: Der komplizierte Wunsch zu sterben“
Wolfgang Putz und Tanja Unger, in „Legal Tribune Online“, Januar 2018

„Gastkommentar: Die neueste Rechtsprechung des BGH zur Auslegung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten“
Wolfgang Putz und Tanja Unger, in Chefarzt aktuell, Informationsdienst für leitende Krankenhausärzte Nr.2/2017, März/ April 2017