In Coronavirus-Zeiten:
Kostenlose bundesweite telefonische Erstberatung in allen Arzthaftungsfällen.
Vereinbaren Sie mit unserem Sekretariat einen Termin
Tel. 089-652007
oder senden Sie uns eine e-mail zu Ihrem Fall
kanzlei@putz-medizinrecht.de
Experten für Medizinrecht
Unsere Kanzlei ist auf Medizinrecht spezialisiert und verfolgt seit mehr als 40 Jahren bundesweit Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche für Patienten und Krankenversicherungen, die aus Behandlungsfehlern resultieren – sogenannten „Kunstfehlern“ oder „Ärztepfusch“. Mit 5 Millionen Euro haben wir vor Gericht eine der höchsten Schadensersatzsummen gegen Ärzte in Deutschland erstritten und wurden von der „WirtschaftsWoche“ im Februar 2020 bereits zum dritten Mal als Top-Kanzlei im Bereich Medizinrecht ausgezeichnet.
Ein komplexes Themengebiet erfordert individuelle Beratung
Am Beginn unserer Tätigkeit steht immer ein ausführliches Beratungsgespräch, in dem Sie uns Ihren Fall schildern, und wir Ihnen die rechtlichen Grundlagen möglicher Schadensersatzansprüche erläutern. Dieses Gespräch schafft die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in einer für Sie schwierigen persönlichen Situation. Das Arzthaftungsrecht und die Berechnung der konkreten Schadenshöhe sind eine hochkomplexe Spezialmaterie. Wir arbeiten daher stets im Team nach dem Vieraugenprinzip. Das Beratungsgespräch kann selbstverständlich auch telefonisch erfolgen.
Wir verknüpfen juristische Kompetenz mit medizinischem Fachwissen
Neben der rechtlichen Beratung ist in den Fällen auch eine medizinische Klärung der Sachlage notwendig und erfordert die entsprechenden Kompetenzen. Zur medizinischen Aufklärung Ihres Falles steht uns seit Jahrzehnten ein Netzwerk qualifizierter Fachärzte beratend zur Seite. Rechtsanwalt Wolfgang Putz ist Lehrbeauftragter für Medizinrecht und Medizinethik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Den Rechtsanwälten Beate Steldinger, Alexander Sessel und Tanja Unger wurde von der Rechtsanwaltskammer München aufgrund ihrer nachgewiesenen großen Erfahrung der Titel ‚Fachanwalt für Medizinrecht’ verliehen. Alle Anwälte sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht.
Experten für Patientenrechte am Lebensende
Zusätzlich sind wir seit Jahrzehnten auch auf Rechtsfragen am Lebensende spezialisiert und unterstützen Sie auf Basis unserer Erfahrung bei der Abfassung von klaren, rechtssicheren Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Patientenverfügung und zum selbstbestimmten Sterben haben wir ebenso wesentlich mitgeprägt wie die einschlägigen gesetzlichen Neuregelungen. In mehreren Hundert Fällen haben wir im ganzen Bundesgebiet das selbstbestimmte Sterben von Menschen juristisch durchgesetzt und begleitet.
Unser Rechtsratgeber „Patientenrechte am Ende des Lebens“ im Beck-Verlag ist im November 2020 in mittlerweile 7. völlig überarbeiteter Auflage (2021) erschienen.