Experten für Medizinrecht
Unsere Kanzlei ist auf Medizinrecht spezialisiert und verfolgt bundesweit Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche für Patienten, Krankenversicherungen und Sozialversicherungsträger, die aus Behandlungsfehlern resultieren – sogenannten „Kunstfehlern“ oder „Ärztepfusch“. Insbesondere vertreten wir seit Jahrzehnten erfolgreich Mandate bei denen ein Geburtsschaden im Raume steht.
Mit 5 Millionen Euro haben wir vor Gericht eine der höchsten Schadensersatzsummen gegen Ärzte in Deutschland erstritten.
Zum 01.09.2021 haben sich die beiden Münchner Kanzleien Putz Sessel Steldinger und Waibl, Soukup & Partner zur Kanzlei Putz Sessel Soukup Steldinger zusammengeschlossen. Beide Kanzleien waren jeweils seit mehreren Jahrzehnten im Bereich der Vertretung von Patienten und Sozialversicherungsträgern in Arzthaftungsangelegenheiten tätig und setzen diese Tätigkeit seither gemeinsam fort.
Wir wurden von mehreren Medien als Top-Kanzlei im Bereich Medizinrecht ausgezeichnet.
Ein komplexes Themengebiet erfordert individuelle Beratung
Am Beginn unserer Tätigkeit steht immer ein ausführliches telefonisches Beratungsgespräch, in dem Sie uns Ihren Fall schildern, und wir Ihnen die rechtlichen Grundlagen möglicher Schadensersatzansprüche erläutern. Dieses Gespräch schafft die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in einer für Sie schwierigen persönlichen Situation. Das Arzthaftungsrecht und die Berechnung der konkreten Schadenshöhe sind eine hochkomplexe Spezialmaterie. Wir arbeiten daher stets im Team nach dem Vieraugenprinzip.
Wir verknüpfen juristische Kompetenz mit medizinischem Fachwissen
Rechtsanwalt Wolfgang Putz ist Lehrbeauftragter für Medizinrecht und Medizinethik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Rechtsanwalt Manuel Soukup hat im postgradualen Studium „Medizinrecht“ den Hochschulgrad „Master of Laws“ (LL.M.) als Jahrgangsbester abschlossen. Den Rechtsanwälten Alexander Sessel, Manuel Soukup, Beate Steldinger,und Tanja Unger wurde von der Rechtsanwaltskammer München aufgrund ihrer nachgewiesenen großen Erfahrung der Titel ‚Fachanwalt für Medizinrecht’ verliehen. Alle Anwälte sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht.
Neben der rechtlichen Beratung ist in den Fällen auch eine medizinische Klärung der Sachlage notwendig und erfordert die entsprechenden Kompetenzen. Zur medizinischen Aufklärung Ihres Falles steht uns seit Jahrzehnten ein Netzwerk qualifizierter Fachärzte beratend zur Seite.
Experten für Patientenrechte am Lebensende
Zusätzlich sind wir seit Jahrzehnten auch auf Rechtsfragen am Lebensende spezialisiert und unterstützen Sie auf Basis unserer Erfahrung bei der Abfassung von klaren, rechtssicheren Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Patientenverfügung und zum selbstbestimmten Sterben haben wir ebenso wesentlich mitgeprägt wie die einschlägigen gesetzlichen Neuregelungen. In mehreren Hundert Fällen haben wir im ganzen Bundesgebiet das selbstbestimmte Sterben von Menschen juristisch durchgesetzt und begleitet. Im Jahre 2020 haben wir hierzu ein Grundsatzurteil vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten.
Unser Rechtsratgeber „Patientenrechte am Ende des Lebens“ im Beck-Verlag ist im November 2020 in mittlerweile 7. völlig überarbeiteter Auflage (2021) erschienen.