Den eigenen Willen festhalten – Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Viele Menschen möchten für den Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalles vorsorgen und mithilfe einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht selber bestimmen, welche Behandlung sie in dieser Situation wünschen – und welche nicht. Unsere Kanzlei berät Sie gerne bei allen Fragen rund um dieses persönliche Thema.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht rechtssicher ausgestalten

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist gesetzlich verankert, dass Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht grundsätzlich verbindlich sind. Entscheidend für ihre Wirksamkeit ist jedoch die inhaltliche Ausgestaltung. Daher unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung dieser Dokumente. Unsere Formulare werden laufend an die aktuelle Rechtsprechung angepasst, um sicherzustellen, dass Ihr persönlicher Wille im Fall des Falles auch rechtssicher durchsetzbar ist. Rechtsanwalt Wolfgang Putz und Rechtsanwältin Tanja Unger sind Mitglieder im Arbeitskreis des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zur Ausarbeitung der Bayerischen Vorsorgebroschüren.

Unser „Vorsorgeset“

Als unkomplizierte und schnelle Lösung können Sie vorab unser „Vorsorgeset“ gegen Kostenerstattung ( 1 Set € 14,55 incl. Versand und MwSt./Rabatt ab 2 Stück) in der Kanzlei bestellen. Es besteht aus gefalteten Formularen auf hochwertigem Papier und umfasst

  • zwei Patientenverfügungen
  • zwei Vorsorgevollmachten
  • Erklärung zur Organspende
  • zwei Hinweiskarten für den Geldbeutel
  • Hinweise und Erklärungen zum Ausfüllen der Formulare

Alternativ stehen die Dokumente in Einzelseiten (mit Unterschriftenfeld auf jeder Seite) kostenlos zum Download zur Verfügung:

 

Vorsorgevollmacht (PDF)
Patientenverfügung (PDF)
COVID-19-Zusatz-Patientenverfügung (PDF)
Erklärung zur Organspende (PDF)
Anleitung zum Ausfüllen der Formulare (PDF 121 KB)

 

Wir setzen den Patientenwillen durch

Leider kommt es häufig zu Problemen beim Durchsetzen des Patientenwillens, weil z. B. nur eine schlecht formulierte Patientenverfügung oder überhaupt keine schriftliche Erklärung vorliegen. Auch in diesem Fall stehen wir Ihnen mit juristischem Rat zur Seite und setzen ggfs. den Patientenwillen auch gerichtlich durch. Mit bundesweit mehreren Hundert Fällen hat unsere Kanzlei hier die meiste Erfahrung.

 

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht einfach erklärt

Im Video stellt Rechtsanwalt Wolfgang Putz die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vor – einfach und gut verständlich.

 

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„Patientenverfügung: Tipps von Rechtsanwältin Tanja Unger“

Radiobeitrag Notizbuch des Bayerischen Rundfunks vom 17.10.2019: Rechtsanwältin Tanja Unger gibt Tipps und Hinweise rund um Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

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„Richtig vorsorgen für Unfall, Krankheit und Alter“

Radiobeitrag Das Verbrauchermagazin BR24 vom 26.11.2023: Rechtsanwältin Tanja Unger gibt aktuelle Tipps zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

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