Vorsorge durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Seit dem 1. September 2009 ist die Verbindlichkeit der Patientenverfügung gesetzlich verankert. Das Patientenverfügungsgesetz hat die bisherige Rechtslage endlich in Paragrafen gegossen. Für die Vorsorgevollmacht gilt dies bereits seit vielen Jahren.
Die Formulare unserer Kanzlei, die in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Justizministerium entstanden sind, stellen eine praktische Hilfe dar.
Eine Anleitung zum Ausfüllen der Formulare, die Formulare selbst sowie eine Erklärung zur Organspende senden wir Ihnen gegen Erstattung der Druck- und Portokosten zu. Rufen Sie einfach in unserem Sekretariat an, Tel. 089 / 65 20 07.
Sie können sich die Texte und die Anleitung jedoch auch herunterladen:
- Vorsorgevollmacht (PDF 37KB)
- Patientenverfügung (PDF 49KB)
- Erklärung zur Organspende (PDF 25KB)
- Anleitung zum Ausfüllen der Formulare (PDF 37KB)
In Einzelfällen kommt es zu Konflikten. Dann ist das Durchsetzen des Patientenwillens am Ende des Lebens mit juristischen Mitteln erforderlich. Hier hat unsere Kanzlei mit mehreren hunderten von Fällen bundesweit die größte Erfahrung.

