Beate Steldinger, Rechtsanwältin seit 1978
Studium der Rechtswissenschaften in Berlin
Fachanwältin für Medizinrecht
Ausschließliche Tätigkeit im Medizinrecht mit Schwerpunkt Arzthaftungsrecht, insbesondere Gynäkologie und Geburtsschäden, Schönheitsoperationen und Patientenrechte am Ende des Lebens
Beraterin von Krankenhäusern, Krankenversicherungen, Patientenorganisationen und medizinischen Fachredaktionen
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht
Umfangreiche Vortrags- und Seminartätigkeit zur Fortbildung von Ärzten, Juristen und Pflegekräften.
Veröffentlichungen im Bereich des Arzthaftungsrechts und der Rechtsfragen am Ende des Lebens. Rechtsratgeber „Patientenrechte am Ende des Lebens“, im C.H.Beck-Verlag
Publikationen von Beate Steldinger
"Patientenrechte am Ende des Lebens"
Wolfgang Putz und Beate Steldinger, Beck-Rechtsratgeber im C.H.Beck-Verlag, München. 4. völlig überarbeitete Auflage 2012
„Unsicherheiten in der juristischen Praxis“
in „Lebensverlängernde Maßnahmen beenden? – Gesetzeslage, Rechtsprechung, Medizinische Praxis“, Loccumer Protokolle 72/2005
"Wenn das Zulassen des Sterbens indiziert ist"
Wolfgang Putz und Beate Steldinger, in Zeitschrift Pflege- & Krankenhausrecht (PKR) Ausgabe 2/2007
„Entscheidungskriterien bei ärztlicher Behandlung am Lebensende“
Wolfgang Putz und Beate Steldinger, in „Medizinische Indikation und Patientenwille - Behandlungsentscheidungen in der Intensivmedizin und am Lebensende“ Verlag Schattauer 2008
„Rechtliche Aspekte der Therapiebegrenzung in der Pädiatrie“
Wolfgang Putz und Beate Steldinger, in Monatszeitschrift Kinderheilkunde, Band 157, Heft 1, Januar 2009
„Behandlungsentscheidungen aus juristischer Sicht"
in "Praxis Palliative Geriatrie" Kohlhammer Verlag, September 2011

